800 statt vier überzeugt nicht

Rede am 05.02.2015 zum TOP 14 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen Drs. 18/3416, 18/3482 Nr. 2, 18/3935

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Belastung des Eigenverbrauchs von Erneuerbare-Energie-Anlagen mit der EEG-Umlage ist immer noch höchst umstritten. Ich möchte jetzt und hier nicht wieder die Debatte über Pro und Kontra führen. Aber auffällig ist schon, dass Industrie und Kohleverstromung bei der Umlage auf den Eigenverbrauch geschont werden, während die Betreiber von größeren Solaranlagen oder Windkrafträdern nun zahlen müssen.

Zur Erinnerung: Sie, die SPD, wollten die EEG-Umlage im Jahre 2014 ursprünglich auch auf die Bestandsanlagen, die sich selbst versorgen, ausweiten. Damit wären auch bisherige Kohlekraftwerke und Braunkohletagebaue umlagepflichtig geworden. Sie konnten sich gegenüber der CDU/CSU in diesem Punkt aber nicht durchsetzen.

Nach wie vor ist auch der Kraftwerkseigenverbrauch nicht umlagepflichtig. Davon profitieren besonders die emissionsintensiven und ineffizienten Braunkohlekraftwerke, die bei der Erzeugung von Strom aus Braunkohle einen hohen Stromverbrauch haben. Vorteile aus dem Eigenverbrauch haben zu 90 Prozent fossile Anlagen. Neue Ökostrom- und KWK-Anlagen hingegen werden zur Kasse gebeten. Ich finde, das ist eine skandalöse Schieflage zugunsten der überkommenen Energiewirtschaft.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber dieses Problem gehen Sie und die Bundesregierung nicht systematisch an, und schon gar nicht dort, wo es momentan die meisten dieser Ausfälle gibt, nämlich bei der fossilen Erzeugung.

Wir reden heute aber über eine kleine Detailregelung, die sich aus der EEG-Reform von 2014 ergibt. Es geht darum, wer die Umlage, die für Eigenverbrauch seit dem 1. August 2014 anfällt, letztlich eintreiben soll. Die vorliegende Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung regelt, dass künftig nicht mehr die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage auf Eigenstrom einsammeln, sondern die Verteilnetzbetreiber. Wir sprechen von erwarteten insgesamt knapp 6 Millionen Euro für 2015. Jetzt sagen Sie, der Vorteil bestehe darin, dass Verteilnetzbetreiber „näher an den Kunden“ dran seien.

Die Verteilnetzbetreiber selbst lehnen die ihnen zugedachte neue Aufgabe ab. Die Zuständigkeit solle vollständig bei den Übertragungsnetzbetreibern bleiben. Das ist das, was sie gerne möchten. Mit der neuen Regelung hingegen müssten sich statt der bisher 4 Abteilungen der großen Übertragungsnetzbetreiber dann insgesamt über 800 Unternehmen mit der Abrechnung von Eigenverbrauch auseinandersetzen. Genau darüber reden wir: Das machen dann nicht mehr 4, sondern 800, auch die kleinen Netzbetreiber mit wenig Personal. Diese müssten ihre IT umstellen, die notwendigen Prozesse in Gang bringen und die gesamte Abwicklung bestreiten. Am Ende landet dieses Geld wie auch die „normale“ EEG-Umlage ohnehin beim Übertragungsnetzbetreiber.

Aus den Reihen der Bundesregierung hieß es am Mittwoch im Ausschuss lapidar, es gebe keinen Zuwachs an Bürokratie ‑ das haben wir vorher auch schon einmal gehört ‑, sondern sogar einen Bürokratieabbau, da die Verteilnetzbetreiber sowieso in Kontakt mit den Kunden vor Ort stünden.

800 statt 4 ‑ das scheint uns wenig überzeugend. Darum lehnen wir die Verordnung ab.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))