Kabinettsentwurf zu neuer KWK-Förderung ist Buchhaltertrick

So war es im Juli 2014 geplant: 22 Millionen Tonnen CO2 zusätzliche Einsparung durch Kraftwerkspark (Foto: Screenshot/BMWI)

So war es im Dezember 2014 geplant: 22 Millionen Tonnen CO2 zusätzliche Einsparung durch Kraftwerkspark, der jetzt auch durch KWK erbracht werden soll (Foto: Screenshot/BMWI)

Zum heutigen Kabinettsentwurf KWK-Novelle erklärt Eva Bulling-Schröter:

Das Wirtschaftsministerium täuscht die Öffentlichkeit mit einem dreisten Buchhaltertrick. Statt das KWK-Ausbauziel bis 2020 von 25 Prozent wie zuvor auf die gesamte Nettostromerzeugung zu beziehen ist der Anteil an der regelbaren Erzeugung als das neue Maß vorgesehen. Die bestehende Klimaschutzlücke wird so nur schwer geschlossen werden, durch die neuen Ausbauziele verschenkt Deutschland ein Minderungspotential von bis zu 12 Millionen Tonnen CO2.

Die KWK muss gefördert werden, denn sie dient dem Klimaschutz und ist die treue Weggefährtin der Energiewende. Sie bekommt eine neue Rolle im Strommarkt als ideale Ergänzung zur schwankenden Einspeisung erneuerbarer Energien. KWK liefert Flexibilität durch strommarktorientierte Fahrweise sowie die Verbindung des Strommarktes mit dem Wärmemarkt.

Die kleine KWK darf aber nicht auf dem Altar der System-Dienlichkeit der Energiewende geopfert werden. Durch den Kabinettsentwurf drohen viele kleinere Bürger-KWK unter die Räder zu kommen. BHKWs könnten ein wesentliches Standbein dieses klimafreundlichen Backup sein. Darum dürfen Mieterstrommodelle nicht unwirtschaftlich werden. Dass größere KWK-Anlagen ab 100 kW künftig direkt vermarkten müssen und zusätzlich die Förderdauer zu stark beschränkt ist, wird einige davon unwirtschaftlich machen, besonders bei größeren Quartierslösungen. Hier muss zielgenau nachgebessert werden.