Bürgerenergie-Regeln werden missbraucht

Windkraftanlage (Foto: privat)

Windkraftanlage (Foto: privat)

Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, erklärt zu den ersten Erfahrungen mit Ausschreibungen für Windenergie an Land:

„Nach einigen Untersuchungen und Berichten (u.a. bei Spiegel-Online), stellt sich nun heraus, dass die 96 Prozent Bürgerenergiegesellschaften, die bei der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land einen Zuschlag erhalten haben, wahrlich kein Grund zum Jubeln sind. Denn dahinter stehen mehrheitlich große Projektierer, die sich auf legalem Weg Vorteile verschaffen, die eigentlich für kleine, lokal verankerte Bürgerenergie-Projekte gedacht waren.

Bereits im Oktober hatte DIE LINKE mit einer Anfrage an die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass sich größere Windkraft-Projektierer unter dem Etikett der Bürgerenergie Vorteile verschaffen könnten. Die Bundesregierung hat damals unsere Sorge nicht geteilt.

http://www.bulling-schroeter.de/buergerenergie-als-tarnkappe-fuer-beliebige-investoren/

Nun ist der Fall eingetreten, und wir haben leider mit unserer Sorge von damals Recht bekommen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die beiden für dieses Jahr noch ausstehenden Ausschreibungsrunden ein ähnliches Ergebnis erhalten. Viele dieser Projekte könnten nicht realisiert werden, weil sie z.B. keine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung erhalten. Dies könnte dazu führen, dass der ohnehin zu gering angesetzte Zubau an Windenergieanlagen noch geringer ausfällt. Mit heutigen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen daher Vorteile der Bürgerenergie ab 2018 ausgesetzt werden.

DIE LINKE hat den Schwenk bei der letzten EEG-Reform zu Ausschreibungen stark kritisiert, weil sie großen Investoren Vorteile gegenüber kleinen verschafft und letztlich eine Abschaffung des alten erfolgreichen EEG zur Folge hat. Sie gefährden damit eine demokratische Energiewende, an der auch viele kleine Akteure vor Ort teilnehmen können sollten. Darunter leidet die Akzeptanz der Energiewende. Das im Grunde falsche Ausschreibungssystem wird eben nicht durch vermurkste Ausnahmeregelungen für Bürgerenergie geheilt.

Wir haben uns daher immer dafür eingesetzt, dass echte Bürgerenergieprojekte nicht an Ausschreibungen teilnehmen brauchen. Es gibt nach wie vor die EU-konforme Möglichkeit, Projekte bis 18 Megawatt von Ausschreibungen ganz auszunehmen.“