Bürgerenergie als Tarnkappe für beliebige Investoren

 

Bürgerenergie nur Label? (Foto: privat)

Bürgerenergie nur Label? (Foto: privat)

„Es ist fatal, dass das EEG 2017 ein Einfallstor ausgerechnet bei der Bürgerenergie bietet: Die Möglichkeit von Schein-Bürgerenergie-Gesellschaften, die nach kurzer Zeit verkauft werden können an einen beliebigen Investor, verkehrt die Idee von Akteursvielfalt, Bürgerenergie und dezentraler Energiewende in ihr Gegenteil. Hier muss unbedingt mit der jetzt noch anstehenden ‚kleinen‘ EEG-Novelle nachgebessert werden, sonst machen Investoren daraus ein Geschäftsmodell“, so Eva Bulling-Schröter zum Ergebnis einer Anfrage der LINKEN an die Bundesregierung. Eva Bulling-Schröter weiter:

„Mit dem im Juli beschlossenen EEG wurden Bürgerenergie-Gesellschaften gegenüber Mitbewerbern mit einem Nachteilsausgleich ausgestattet. Sie erhalten den in einer Ausschreibungsrunde höchsten erzielten Förderbetrag für 20 Jahre. Allerdings ist der Status einer Bürgerenergie-Gesellschaft nicht sehr lange gesichert: Nach Vorlage der Bundesimmissionsschutzgenehmigung und Zuteilung der Förderung kann diese Bürgerenergie-Gesellschaft ohne Probleme an jeden Investor weiterverkauft werden. Ich befürchte, dass dies ein Einfallstor für größere Player sein kann, die z.B. über die Gründung von Strohgesellschaften die höhere Förderung über den langen Zeitraum von 20 Jahren einstecken können, der eigentlich der Bürgerenergie zustehen würde.“

Das Wirtschaftsministerium sieht keine rechtlichen Schranken für ein solches Geschäftsmodell vor. Dies ist ein völlig neuer Aspekt im Kampf um Marktanteile an der Energiewende. Die Debatte um Bürgerenergie vs. Großinvestoren war ja bekanntermaßen zentral bei der letzten EEG-Reform. Kurz vor der EEG-Reform im Sommer hatten sich mehrere Bundesländer explizit für Bürgerenergie eingesetzt. Sie beteiligt die Menschen vor Ort, schafft lokal Wertschöpfung und trägt auch zur Akzeptanz der Energiewende bei.