Vergleich der PKK-Flagge mit Hakenkreuz ist unsäglich!

Foto: Privat

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Eva Bulling-Schröter (MdB), Landesvorsitzende der LINKEN. Bayern, erklärt zur heutigen Berufungsverhandlung ihrer Fraktionskollegin Nicole Gohlke: „Ich halte es nur für plausibel, dass das Gericht die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen hat und bedauere, dass es bei  der Verwarnung und Strafe unter Vorbehalt bleibt. Allerdings halte ich das 10-sekündige Hochhalten der PKK-Flagge und die damit verbundene Forderung für die Aufhebung des PKK-Verbots natürlich weiterhin für legitim. Nicole Gohlke hat dafür auch meine Solidarität und die der bayerischen LINKEN.

Die aktuellen Ereignisse bestätigen die Notwendigkeit des Kampfes der Kurden gegen den IS, und selbst der amerikanische Präsident spricht sich für einen Guerillakrieg und Waffenlieferungen an die Kurden aus. Deutschland selbst hat außerdem schon Waffen geliefert und nimmt wissentlich in Kauf, dass diese auch von der PKK genutzt werden. Da wäre es das Mindeste, wenn man die Kurdinnen und Kurden auch in Deutschland nicht weiter kriminalisiert. Auch die Richterin gab zu, dass die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage widersprüchlich ist.

Völlig unsäglich war für mich die Argumentation der Staatsanwältin, die das Zeigen von PKK-Symbolen mit der ebenfalls verbotenen IS-Fahne oder dem Hakenkreuz verglich. Auch die Absurdität dieses Vergleiches zeigt, dass eine Aufhebung des Verbotes längst überfällig ist.“