Urteil zu Abstandsregel: Rückschlag für bayerische Windkraft

Foto: RoKnoFoto / pixelio.de

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“Das heutige Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der sogenannten 10H-Regel ist ein neuer Rückschlag für die Windkraft in Bayern. Das auf Betreiben der bayerischen Staatsregierung 2014 im Landtag verabschiedete und als Lex Seehofer bezeichnete Gesetz ist dem Richterspruch zufolge de jure kein Verstoß gegen die Verfassung. De facto schreibt das Urteil den Niedergang des Windkraftausbaus im Freistaat fest, der seit Einführung der Auflage zum Stillstand gekommen ist”, erklärt Eva Bulling-Schröter, Landessprecherin von DIE LINKE. Bayern und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Bulling-Schröter weiter: “Bayern droht damit den Anschluss an die Energiewende zu verpassen. Dass geplante Windkraftanlagen mindestens zehn Mal so weit von den nächsten Wohnhäusern entfernt sein müssen, wie das Windrad hoch ist bedeutet nichts anderes als ein Ausbaustopp der Windenergie.

Der Verweis des Gerichts auf die Intention des Gesetzgebers, dieser wolle mit der Abstandsregel die Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Bevölkerung stärken, ist angesichts der Blockadehaltung der CSU beim Ausbau erneuerbarer Energien und dem langen Widerstand der Staatskanzlei gegen den Atomausstieg nur schwer nachvollziehbar.

Es ist darum mehr als bedauerlich, dass die Richter den Argumenten der Kläger gegen die Lex Seehofer nicht gefolgt sind.”