Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Österreich zum Verbot des Baus einer Dritten Startbahn am Flughafen Wien-Schwechat ist ein historischer Meilenstein in der Klimaschutzpolitik. Klimaschutz muss auch in Bayern vor kurzfristigen Interessen von Airlines und Flughafenbetreibern gehen.