Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

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Heute vor 70 Jahren befreite die Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz. Darauf bezieht sich seit 1996 in der Bundesrepublik der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt.Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Faschismus: Kommunistinnen und Kommunisten, Jüdinnen und Juden, Christinnen und Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende sowie Männer und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler, Journalistinnen und Journalisten, Kriegsgefangene und

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Deserteure, Greise und Kinder, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und an die Millionen Menschen, die unter der Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden. Ihnen zu Gedenken waren heute zahlreiche Menschen am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen erschienen. Nach einigen kurzen Ansprachen legten wir Kränze und Blumen nieder. Einer der Redner erinnerte daran, dass erst 2002 die gesetzliche Rehabilitierung der Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 aus der NS-Zeit durch die Regelungen des NS-Unrechtsaufhebungsgesetzes erfolgte. Und das nach 1945 die Bundesrepublik die NS-Fassung des Paragraphen weitgehend unverändert ließ. Bis 1969 gab es strafrechtliche Verfolgungen. Erst 1994 verschwand der Paragraph 175 völlig im Zuge der Rechtsangleichung nach der Wiedervereinigung, da es diesen Paragraphen in der DDR schon seit 1968 nicht mehr gab.

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Danach besuchte ich noch das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas und legte auch dort eine Rose nieder.

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