Rechtsprechung à la Bayern blendet Entwicklungen beim PKK-Verbot aus

Foto: Privat

Foto: Privat

Eva Bulling-Schröter (MdB), Landessprecherin der LINKEN. Bayern, erklärt zur heutigen Verhandlung von Nicole Gohlke (MdB): „Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum das Verfahren für das 15-sekündige Zeigen einer PKK-Flagge nicht eingestellt wurde. Besonders skandalös finde ich, dass die Staatsanwaltschaft sogar noch ein höheres Strafgeld forderte, als im ursprünglichen Bescheid festgelegt war.

In Bayern hält man strikt am anachronistischen PKK-Verbot von 1993 fest und nimmt auch gesetzliche Spielräume nicht wahr. Die Argumente der Bundesregierung für die Entsendung von Waffen und Ausbilderinnen und Ausbilder an die Kurdinnen und Kurden sowie die bewusste Inkaufnahme, dass dies auch der PKK zugutekommt, stießen bei Staatsanwältin und Richter auf taube Ohren. Auch eingestellte Ermittlungen in ähnlich gelagerten Fällen, in denen Bundestagsabgeordnete in Berlin ebenfalls die PKK-Flagge zeigten, fanden hier keine Beachtung.

DIE LINKE. Bayern wird sich weiter für die Aufhebung des PKK-Verbots und für ein Ende der Diskriminierung und Ausgrenzung der Kurdinnen und Kurden einsetzen.