Angst vor zu viel Mieterstrom

Solaranlage auf Dach (Foto: sxbing / pixabay)

Das grundsätzliche Problem beim Mieterstromgesetz hat Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund auf den Punkt gebracht: „Da steckt die Sorge drin, das Ding könnte ein richtiger Erfolg werden.“ Bei der heutigen Anhörung des Mieterstromgesetzes haben viele Sachverständige das Gesetz zwar grundsätzlich begrüßt, allerdings noch Nachbesserungsbedarf gesehen. Siebenkotten erklärte, dass es sich beim Mieterstromgesetz eigentlich nicht um eine „große Sache“ handle, trotzdem aber die psychologische Wirkung nicht zu unterschätzen sei. Denn dieses Gesetz könne Akzeptanz für die Energiewende schaffen.

Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, dass es mit dem vorliegenden Entwurf im Grunde keine Gleichstellung mit den Vorteilen von Eigenstrom, also Eigenheimbesitzern, erfolge, was eigentlich das Ziel des Gesetzes sei. Ein weiteres Problem sei, dass Wohnungsunternehmen bestraft werden, wenn sie eine PV-Anlage für Mieterinnen und Mieter betreiben. Dann sind sie nämlich gewerbe- und körperschaftssteuerpflichtig und zwar bezogen auf das gesamte Wohnungsgeschäft. Das steuerliche Privileg für Wohnungsunternehmen müsse erhalten bleiben, plädierte auch Siebenkotten, auch wenn er üblicher Weise eher Partei für die Mieter als für die Wohnungsunternehmen ergreife.

Der Rechtsanwalt Hartmut Gaßner wies darauf hin, dass das Gesetz unbedingt auch auf gewerbliche Mieter ausgeweitet werden müsse. Es sei nicht zu erklären, weshalb Supermärkte und Schwimmhallen keine Möglichkeit zu Mieterstrom hätten. Es handle sich sonst um eine Energiewende in „homöopathischen Dosen“.  Ein drittes Problem ist, dass Strom vom benachbarten Gebäude nicht als Mieterstrom gilt. Das verhindert Quartierslösungen. Gaßner schlug als Lösung vor, die Definition aus dem Energiewirtschaftsgesetz von Anlagen, die sich auf „räumlich zusammenhängenden Gebieten“ befinden, zu gebrauchen.