Gut, dass Mieterstrom endlich kommt, aber bitte noch etwas nachbessern

Rede am 18.05.2017 zum TOP 33 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Drucksache 18/12355

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Was lange währt, wird endlich gut“, würde ich gern heute sagen. Aber es ist noch nicht alles in trockenen Tüchern, und wir haben auch sehr lange darauf gewartet, dass Mieterstrom eine gesicherte gesetzliche Grundlage erhält. 2014 hatte die Bundesregierung endlich eine Verordnungsermächtigung dazu versprochen. Es hat noch weitere drei Jahre gedauert, bis nun eine Regelung vorliegt.

Den günstigen Strom vom eigenen Hausdach konnten bislang vor allem Eigenheimbesitzer nutzen. Mieterinnen und Mieter blieben bis auf wenige Modellprojekte außen vor. Immerhin bis zu 3,8 Millionen Haushalte – das ist ja nicht wenig – könnten Mieterstrom vom eigenen Dach beziehen, besagt die Mieterstromstudie aus dem Wirtschaftsministerium. Wir als Linke halten Mieterstrom für eine wichtige Form von Bürgerenergien, die die dezentrale Erzeugung von Strom und damit eine bürgernahe Energiewende vorantreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Mieterstrom kann die Photovoltaik endlich auch in die Städte bringen. Zudem können Mieterstrommodelle zu einer lokalen Verankerung der Energiewende führen, was Akzeptanz für den Umbau unseres Energiesystems schafft, und das brauchen wir.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir unterstützen den Ansatz eines direkten Zuschusses, wie er jetzt vorliegt; denn ein solcher Zuschuss kann besser justiert werden als eine gesenkte oder vermiedene EEG-Umlage, wie sie ebenfalls im Gespräch war.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

Zudem entfallen beim Mieterstrom wie auch beim Eigenverbrauch einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben, die sich derzeit auf etwa 12 Cent pro Kilowattstunde summieren. Auf der anderen Seite müssen die Betreiber die Kosten der Solaranlage tragen, ohne für jenen Teilstrom, der vor Ort verbraucht wird, die EEG-Einspeisevergütung zu erhalten. Vermieter dürfen den Mietern – das wurde schon gesagt – den Strom nicht höher als 90 Prozent des örtlichen Grundversorgers abgeben.

Jetzt kommen aber die Probleme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Sie möchte ich kurz benennen.

Als wichtigstes Hemmnis können wahrscheinlich die steuerlichen Fragen gelten. Vermieter oder Gebäudeeigentümer werden beim Stromverkauf innerhalb des Gebäudes gewerbesteuerpflichtig. Für Wohnungsunternehmen, die eigentlich von der Gewerbesteuer befreit sind und nur eine verminderte Körperschaftsteuer zahlen, ist das von Belang. Ursprünglich sollten die Vorteile von Wohnungsunternehmen bei der Gewerbe- und Körperschaftsteuer erhalten bleiben. Hier ist also ein Problem, und wir vermuten, dass es für Wohnungsunternehmen dann weniger rentabel ist. Wir wollen ja so viel Mieterstrom wie möglich.

Ein weiteres Problem ist, dass es keine Lösung für das Problem der Quartiersversorgung gibt. Der Bezug von Strom vom benachbarten Hausdach beispielsweise gilt nicht mehr als Mieterstrom. Die Versorgung eines ganzen Wohnblocks ist nicht vorgesehen. Das wird Wohnungsunternehmen, die mehrere nahe zusammenstehende Wohnhäuser besitzen, kaum zur Installation einer PV-Dachanlage bewegen, weil sie jedes Haus einzeln abrechnen müssen.

(Johann Saathoff (SPD): Das wollen wir ändern!)

Auch Blockheizkraftwerke sind ausgeklammert.

(Klaus Mindrup (SPD): Das haben wir doch schon vor zwei Jahren beschlossen!)

Unklar ist, ob eine Ladesäule für Elektroautos, die neben einem Haus steht, überhaupt mit Mieterstrom beliefert werden darf – bitte klären!

Ich verstehe nicht, dass in der langen Zeit, die man sich hier gelassen hat, diese relevanten und bekannten praktischen Probleme nicht gelöst wurden. Vielleicht sagt Kollege Bareiß etwas dazu.

Ich sage: Es ist immer noch Zeit. Wir können noch einige Dinge klären. Das ist existenziell wichtig. Aber Mieterstrom ist natürlich besonders wichtig. Dass auf diesem Gebiet jetzt endlich etwas passiert, können wir nur begrüßen.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Johann Saathoff (SPD) und Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

 

Info: Die öffentliche Anhörung zum Mieterstromgesetz findet am 21.06.2017  von 11-13 Uhr