Ausschuss Wirtschaft und Energie

Ausschüsse?

Wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit sind die Ausschüsse, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. In der 18. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamem Ausschuss und Untersuchungsausschüssen.

Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.

Ein Großteil der Realpolitik wird in Ausschüssen gemacht. Um die Politik aktiv mitbestimmen zu können, arbeitet jeder Abgeordnete in verschiedenen Ausschüssen und Gremien des Bundestages und der Fraktion.

MdB Eva Bulling-Schröter arbeitet in folgenden Ausschüssen:

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit als stellvertretendes Mitglied
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie als ordentliches Mitglied

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Der Arbeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaft und Energie deckt sich mit den Zuständigkeiten des gleichnamigen Ministeriums. Seit der 18. Wahlperiode ist der mit 46 Mitgliedern größte Ausschuss des Deutschen Bundestages für alle Aspekte der Energiewende und die damit verbundenen Fragen des Klimaschutzes sowie für das Thema Energieeinsparung zuständig. Schwerpunkte der Energieberatungen werden die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der Netzausbau und die Energieeffizienz sein. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen ferner alle Aspekte der Technologie-, Industrie- und Mittelstandspolitik sowie die Bereiche EU-Binnenmarkt, Außenwirtschaft und globaler Wettbewerb.

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