Endlich Transparenz bei Strom-Netzdaten schaffen!

Foto: Uwe Schlick  / pixelio.de

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Rede zu Protokoll am 01.12.2016 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Energiestatistikgesetzes (EnStatG) Drucksache 18/10350

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Zahlen wird Politik gemacht, auf ihrer Basis werden Entscheidungen getroffen. Umso wichtiger ist, dass wir verlässliche Zahlen haben, um die große Transformation im Energiebereich objektiv betrachten und schließlich auch bewerten zu können. Der Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ besteht aus den jährlich erscheinenden Monitoring-Berichten, alle drei Jahre erscheinenden Fortschrittsberichten zur Energiewende und aus jeweils hierzu veröffentlichten Stellungnahmen einer Expertenkommission, die die Berichte bewertet. Die nationale Energiestatistik bildet für dieses Monitoring die Datengrundlage.

Die heutige Novelle des Energiestatistikgesetzes ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, weil Energiedaten als Grundlage für die Beurteilung der Transformation des Energiemarktes von Bedeutung sind und die Erhebung der aktuellen Entwicklung angepasst wird. Energiedaten sollten verlässlich und aktuell erhoben und veröffentlicht werden. Der Bundesrat hat gefordert, die Erhebung mit Daten der Mineralölwirtschaft zu ergänzen, was wir unterstützen. Zudem schließen wir uns der Forderung aus der Länderkammer an, die Erhebung von Energiedaten auf die Bereiche Wärme und Verkehr auszudehnen. Hier müsste zunächst geprüft werden, welche Daten genau von Belang sind. Die Anforderungen an eine Energiewirtschaft der Zukunft und im Zuge der Sektorkopplung Stromflüsse auch im Wärme- und im Verkehrssektor zu erfassen, ist einleuchtend und geboten, damit eine bessere Planung und Prognose in diesen übergreifenden Bereichen der Energiewende möglich ist. Die von der Bundesregierung bevorzugten Schätzmodelle sind kein adäquater Ersatz.

In die Energiestatistik sollten im Übrigen auch Erhebungen einfließen, die Grundlage für den Netzausbau sind. DIE LINKE fordert seit Jahren die Netzbetreiber auf, die Parameter für ihre Berechnungsmodelle der Bundesnetzagentur und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, damit die Grundlagen der Netzentwicklungspläne transparent gemacht und überprüfbar werden. Dies ist eine Black Box, denn die Übertragungsnetzbetreiber führen an, dies seien Daten, die dem Betriebsgeheimnis unterliegen. Damit sind aber die Berechnungen für den angeblich erforderlichen Netzausbau nicht nachvollziehbar oder plausibel. Diese Datengrundlagen sind aber wichtig, um Einsparpotenziale beim Netzausbau zu ermitteln. Es handelt sich hier nicht um Daten, die von privater Seite zurückgehalten werden dürfen, denn das dürfen die Daten bei der Energieerzeugung schließlich auch nicht. Hier kann man sich auch nicht auf ein Betriebsgeheimnis berufen.

Es wäre an der Zeit, dass bei einer Novelle des Energiestatistikgesetzes auch diese Daten für den Netzausbau Berücksichtigung finden. Denn aufgrund fehlender Transparenz im Bereich Netzausbau unterliegen die Übertragungsnetzbetreiber dem Verdacht, das Minimierungsgebot bei der Berechnung der Szenarien nicht ausreichend einzuhalten. Der Gesetzgeber sollte hier endlich für die erforderliche Transparenz sorgen.

Des Weiteren braucht es verlässliche Daten zu den tatsächlichen Kosten der Netzinfrastruktur. Immerhin handelt es sich bei den Netzentgelten um einen größeren Posten für die Stromkosten der Verbraucherinnen und Verbraucher als die immer wieder diskutierte EEG-Umlage. Für die Entscheidungen im Politikbetrieb sowie für die Wahrung der Verbraucherrechte braucht es hier endlich Datentransparenz. Zwar sind bestimmte Daten der knapp 900 Netzbetreiber bereits veröffentlichungspflichtig, doch sollten diese auch an zentraler Stelle gesammelt und aufbereitet werden. Die Kosten der Verteilernetze und die Entwicklung der Kosten in den vergangenen Jahren sind nicht wirklich bekannt, obwohl es sich hier eigentlich um einen regulierten Bereich handelt. Bei der Transparenz der Netzdaten, bzw. welche regulierungsbezogenen Daten durch die Netzbetreiber und die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, könnten wir uns ein Beispiel an den Niederlanden oder Norwegen nehmen. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sollte auch hierzulande endlich Transparenz hergestellt werden.