Fracking: Parlament darf sich nicht selbst abschaffen

Mischapparatur für das Beimischen der Fracfluide zum Wasser, vor dem Einpressen in das Bohrloch. Foto: Joshua Doubek / wikipedia

Mischapparatur für das Beimischen der Fracfluide zum Wasser, vor dem Einpressen in das Bohrloch.
Foto: Joshua Doubek / wikipedia

„Einen Treppenwitz des Fracking-Gesetzes hat nun ein Professor aus Oldenburg bestätigt: Das Parlament schafft sich ein Stück weit selbst ab, wenn es eine Expertenkommission einsetzt, die Entscheidungen an seiner statt treffen darf“, erklärt Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu einem Kurzgutachten von Prof. Boehme-Neßler aus Oldenburg, der bezweifelt, dass die Entscheidung über Fracking-Vorhaben durch ein Expertengremium wie es das Fracking-Gesetz vorsieht mit der Verfassung vereinbar sei.

Eva Bulling-Schröter weiter: „Die Entscheidungsbefugnis über staatliche Kernaufgaben wie Fracking sollte nicht irgendwelchen Kommissionen überlassen werden, sondern beim Parlament bleiben. Die Fracking-Expertenkommission wäre davon abgesehen auch nicht unabhängig, schon allein deshalb, weil sich darin nach derzeitiger Planung mehrheitlich strikt weisungsgebundene Beamte befinden würden.

DIE LINKE. fordert ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, weil Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken birgt – wie die Bedrohung des Grundwassers ganzer Regionen – und lediglich der Industrie kurzfristige Gewinne verschafft. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf.“