Erschießung von 19 Rindern im Allgäu macht deutlich: Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ist notwendig!

Foto: Privat

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Heute wurde bekannt, dass das Veterinäramt Halblech (Ostallgäu) 19 Zebu-Rinder auf einem Hof erschoss, nachdem der Halter sich trotz Tierhalteverbots weigerte, die Tiere abzugeben. Dazu erklärt Eva Bulling-Schröter (MdB), Mitglied des Landesvorstandes der bayerischen LINKEN:

„Der Tötung der Tiere ging eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Landwirt und den Behörden voraus. Es muss dringend aufgeklärt werden, weshalb die Tiere nicht schon früher beschlagnahmt wurden und warum die verantwortlichen Behörden nicht eher tätig wurden. Der Fall macht deutlich, dass ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine nötig ist. 14 Jahre, nachdem der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wurde, gibt es nach wie vor keine Möglichkeit für anerkannte Tierschutzverbände zu klagen.“