DIE LINKE. Bayern fordert eine sozial gerechte Regulierung der Straßenausbaubeiträge

Foto: Gabi Schoenemann / pixelio.de

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Zur Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erklärt Eva Bulling-Schröter, designierte Spitzenkandidatin der LINKEN zur Landtagswahl und Mitglied im Landesvorstand:

„Die gegenwärtige Erhebung von Beiträgen zum Straßenausbau ist unsozial. Sie benachteiligt selbstgenutzten Wohnraum gegenüber den großen Immobilienkonzernen und verschärft die Konkurrenz zwischen den Kommunen.

Die LINKE fordert deshalb eine sozial gerechte Regulierung. Selbst genutztes Wohneigentum muss freigestellt werden. Immobilienkonzerne, die ihre Gewinne mit vermieteten und verpachteten Immobilien erzielen, sind demgegenüber verstärkt zur Verantwortung zu ziehen. Ausgeschlossen bleiben Wohnungen mit Sozialbindung.“

Bulling-Schröter weiter: „Nicht die Grundstücksfläche bringt die Gewinne, sondern die Wohn- und Gewerbeflächen, die darauf realisiert sind. Gewinne lassen sich vor allem durch Vermietung von Immobilien erzielen und nicht durch den selbst genutzten Wohnraum. In Art. 5, Abs. 2 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist vom Vorteil des Beitragspflichtigen die Rede. Weiterhin ist in diesem Artikel auch geregelt, dass die Beitragspflicht entsprechend dieser Vorteile entsprechend abgestuft werden können. In Art.5 Abs. 2 Ziffer 1 KAG heißt es deshalb eindeutig, Maßstab ist „die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung“. Dies könnte die Grundlage für sozial gerechte Straßenausbausatzungen der Kommunen sein. So wäre eine Freistellung von selbst genutztem Wohneigentum und eine stärkere Inanspruchnahme von Immobilienkonzernen möglich und legitim.

Weiterhin ist nicht nachvollziehbar, dass die Kommunen aufgrund der finanziellen Ausstattung durch Bund und Land teilweise dazu gezwungen werden, ihre Straßen solange verfallen zu lassen, bis eine völlige Erneuerung unumgänglich geworden ist, dann aber – übrigens auch von Bürgermeistern der Freien Wähler – die Anwohner zu Beiträgen herangezogen werden. Bund und Länder sind in der Pflicht, Kommunen z.B. durch die Städtebauförderung finanziell besser auszustatten.“