Das Kopftuchverbot ist diskriminierend

Foto: Clarissa Schwarz / pixelio.de

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Eva Bulling-Schröter, designierte Spitzenkandidatin zur Landtagswahl und Mitglied im Landesvorstand der LINKEN. Bayern, erklärt zum heutigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu Gunsten des Kopftuchverbotes: „Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht haltmachen. Die heutige Entscheidung sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen Minderheit in Bayern.

Vor allem vor dem Hintergrund, dass weiterhin in bayerischen Gerichtssälen und öffentlichen Gebäuden Kreuze hängen, ist die Entscheidung komplett unverständlich.

DIE LINKE befürwortet eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Um das zu gewährleisten muss der Staat neutral sein. Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie sie ihre Religion ausüben sollen. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas über das Verhältnis der Trägerin oder des Trägers zur Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat.“