Verordnung überflüssig

Foto: © Elke Imle / PIXELIO / www.pixelio.de

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Rede zu Protokoll am 09.06.2016 TOP 26 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten

Drs. 18/8560, 18/8660 Nr. 2.1, 18/8737

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst einmal möchte ich unsere Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung es nicht geschafft hat, nach der ersten Verlängerung der alten Verordnung rechtzeitig den Entwurf für die Novelle vorzulegen. Nun muss die erste Verlängerung bis zum 30. September verlängert werden, weil die eigentliche Novelle, die wir heute ebenfalls beraten, zu spät in Kraft treten wird.

Viel stärker stellt sich allerdings die Frage, warum das Instrument einer Lastabschalt-Verordnung nicht einfach beerdigt wird?

Selbstverständlich brauchen wir in einem immer stärker von schwankender Einspeisung geprägten Energiesystem irgendwann auch die Möglichkeit, den Stromverbrauch zeitweise abrupt und gesteuert zu reduzieren. Aber ist diese Verordnung dafür der geeignete Weg, und brauchen wir abschaltbare Lasten schon jetzt?

Die Bundesregierung schreibt zwar in der Verordnungs-Begründung, in einem dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Bericht von Ende Juni 2015 habe die Bundesnetzagentur festgestellt, abschaltbare Lasten seien sowohl für das Systembilanzmanagement als auch für das Netzengpassmanagement geeignet.

Unterschlagen hat die Bundesregierung aber die Aussagen der Bundesnetzagentur, die in der Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag drei Monate später angeführt werden. Und da steht unmissverständlich, die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Verordnung AUSLAUFEN zu lassen, da im Berichtszeitraum kein Bedarf an abschaltbaren Lasten bestand! Mit anderen Worten: Diese Verordnung ist bedeutungslos, wie die Bundesnetzagentur bestätigt.

Weiter schreibt die Agentur: „Die derzeitige Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten ist darüber hinaus nicht ausreichend geeignet, zusätzliche Potentiale an abschaltbaren Lasten für den Strom- und Regelenergiemarkt zu erschließen.“ Sie empfiehlt weiter, abschaltbare Lasten sollten ihre Abschaltleistung ordnungsgemäß am Regelenergiemarkt anbieten – also dort, wo die Schwankungen zwischen Erzeugung und Verbrauch ausgeglichen werden. Damit stelle man die Liquidität des Regelleistungsmarkts sicher und verhindere eine ‚Kannibalisierung‘ des Regelenergiemarktes wie sie durch eine solche Verordnung eintreten könnte, so schreibt die Bundesnetzagentur. Hier wird also offenbar sogar befürchtet, dass die Verordnung einen gewissen Schaden für den Regelenergiemarkt anrichten könnte.

Nach informellen Informationen gilt insbesondere der Bereich der so genannten “schnell abschaltbaren Lasten” als völlig überflüssig in der Verordnung angesiedelt. Denn genau dafür könnte man deutlich preiswerter und bedarfsgerechter ähnliche Dienstleistungen einkaufen.

Nun wollen Sie mit der Novelle die Mindestpreise, die offensichtlich überhöht waren, abschaffen. Damit soll das Ganze marktnäher werden. Während de facto bislang nur wenige Alu-Hütten überhaupt Leistung anbieten konnten, wollen Sie jetzt den Kreis der Unternehmen, die anbieten können, Lasten gegen Vergütung abzuschalten, erweitern. Es bleibt dennoch die Frage, inwiefern hier nicht ein Parallelmarkt zum Regelenergiemarkt geschaffen wird, und wofür das sinnvoll sein soll.

Keine Frage, abschaltbare Lasten werden wir irgendwann brauchen, sie sind ein wichtiges Element eines regenerativen Energiesystems. Gegenwärtig brauchen wir sie aber kaum, und für den geringen Bedarf gibt es bereits einen Markt. Darum fragen wir uns, was sie mit der Verordnung eigentlich vorhaben. Vielleicht bringt die Anhörung etwas Licht in das Thema. Vielleicht können uns aber Bundesregierung und Koalition schon einmal vorab erklären, wozu wir diese Verordnung eigentlich brauchen.