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Nach Urteil: Bei dritter Startbahn BürgerInnen-Entscheidung respektieren!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von StartbahngegnerInnen abgelehnt und weiteren Planungen den Weg frei gemacht. Das bedeutet nicht, dass eine dritte Startbahn sinnvoll ist. Und es bedeutet erst recht nicht, dass sie gewollt ist.