Nach Urteil: Bei dritter Startbahn BürgerInnen-Entscheidung respektieren!

Vorfeld vom Flughafen München (Bild: Wikipedia/CC BY 3.0/Kozuch, https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AVorfeld_Terminal_1_I.JPG)

Vorfeld vom Flughafen München (Bild: Wikipedia/CC BY 3.0/Kozuch, https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AVorfeld_Terminal_1_I.JPG)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von StartbahngegnerInnen heute abgelehnt. Dazu äußert sich Eva Bulling-Schröter (MdB), Landessprecherin der LINKEN. Bayern:

“Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Planungen zu einer weiteren Startbahn zugelassen. Das bedeutet nicht, dass eine Dritte Startbahn sinnvoll ist. Und es bedeutet erst recht nicht, dass sie gewollt ist.

Seit 2008 ist die Zahl der Flugbewegungen um 56.000 gesunken. Eine weitere Startbahn ist unter verkehrspolitischen Aspekten völlig unsinnig. Auch aus wohn- und wirtschaftspolitischen Aspekten ist von einer Startbahn abzusehen, von ökologischen und gesundheitstechnischen Gründen ganz zu schweigen.

München ist jetzt schon die teuerste Stadt Deutschlands, eine weitere Fokussierung auf den Ballungsraum München ist widersinnig. Die Lärmzunahme ist insbesondere für die nördlichen Landkreise nicht mehr akzeptabel. München weiter als Metropole auszubauen, hilft einer besseren strukturpolitischen Entwicklung in Bayern überhaupt nicht.

Am wichtigsten wiegt jedoch die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger: Sie lehnten in einem Volksentscheid eine 3. Startbahn ab. An den Willen der Bürgerinnen und Bürger haben sich alle zu halten, auch die CSU.”

Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung zu möglichen Plänen über die Umwandlung der Flughafen München GmbH in eine AG.