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6. November 2009

Persönlichkeitsrechte in Gefahr? Parlamentarische Anfrage zu "Google Street View"

Die linke Bundestagsabgeordnete Eva Bulling-Schröter aus Ingolstadt sieht die Persönlichkeitsrechte bzw. das Recht auf informelle Selbstbestimmung in Gefahr. In einer Anfrage an die Bundesregierung will sie wissen, wie diese die Kamera-Aufnahmen des Unternehmens Google im Rahmen seines Projekts "Google Street View" bewertet.

Bei diesem Projekt werden deutschlandweit aus fahrenden Fahrzeugen, digitale Bilder von Gebäuden und Grundstücken aus drei Meter Höhe aufgenommen und abgespeichert. Die Abgeordnete verweist darauf, dass Personen ohne deren Einwilligung aufgenommen werden und "trotz Verpixelung der Gesichter etwa auf Grund von Haltung, Haaransatz, Kopfform sowie Orts-Zusammenhang potentiell identifizierbar sind".
Die in einer Aufnahmehöhe von 3 Metern gewonnenen  Einblicke in Grundstücke und Gebäude, könnten kaum mehr als "öffentlicher Raum" bezeichnet werden. "Hier wird quasi der Blick in Schlafzimmer frei Haus geliefert und dem Voyeurismus Tür und Tor geöffnet", so die Linkspolitikerin.

Weiter will Eva Bulling-Schröter Auskunft darüber, ob die Bundesregierung das durch Google eingeräumte vorsorgliche bzw. nachträgliche Widerspruchsrecht gegen digitale Kameraaufnahmen für ausreichend hält, um Persönlichkeitsrechte bzw. das Recht auf informelle Selbstbestimmung angemessen zu schützen. Die Politikerin der LINKEN schließt sich der Meinung jener Juristen an, die Datenmissbrauch nicht erst bei der Veröffentlichung der digitalen Fotos im Internet gegeben sehen, sondern bereits bei der bloßen Speicherung der Bilder auf den Festplatten der mobilen Aufnahmefahrzeuge.