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8. November 2011

Entlassungen in der Raststätte Holledau - aktualisiert

Brief an die Brüder Förster

Schreiben an Kollegin Preitsameter

Brief an den Hotel- und Gaststättenverband

Brief an die Tank und Rast

Die Raststätte Holledau an der A9 in Richtung München wurde zum 30.6.2011 von der AUGA GmbH aus Schwarzenbruck übernommen. Die AUGA GmbH wird von den Brüdern Thomas und Michal Förster geführt. Thomas Förster ist im Übrigen auch 2. Vizepräsidenten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern).

Seit der Übernahme der neuen Betreiber wurden zahlreiche Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. Die firmeneigene Bäckerei& Konditorei wurde geschlossen, die Verwaltung wurde zentralisiert und zuletzt wurde die Reinigungsarbeiten fremd vergeben. Zur Zeit der Betriebsübernahme am 30. Juni 2011 waren in der Raststätte Holledau mehr als 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt. Diese Beschäftigtenzahl ist durch nun bereits auf unter 70 Kolleginnen und Kollegen abgesunken.

Der ansässige Betriebsrat, der sehr gut mit der Gewerkschaft NGG zusammenarbeitet, hat im Rahmen seiner betriebsverfassungsrechtlichen Möglichkeiten alles Mögliche getan, die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen positiv zu gestalten.

Die neue Geschäftsführung hat von Anfang an die Mitbestimmungsrechte des BR, wie auch grundsätzliche gesetzliche Grundlagen ignoriert bzw. mit Füßen getreten.

Auch ein zwischenzeitlich stattgefundenes Gespräch zwischen den neuen Arbeitgebern, deren Rechtsvertretung sowie Betriebsrat unterstützt durch unseren Landesbezirksvorsitzenden, Hans Hartl (Gewerkschaft NGG Bayern) konnte keine Befriedung der Situation herbeiführen. Ganz im Gegenteil. Nach dem beigefügten Artikel aus dem Donaukurier vom 6. September 2011 wurde nun dem BR ein Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung unserer Kollegin Anita Preitsameter vorgelegt.

Kollegin Preitsameter ist in der Raststätte Holledau stellvertretende Betriebsratsvorsitzende und setzt sich in hervorragender Art und Weise für die Kolleginnen und Kollegen ein. In dieser beabsichtigten Kündigung sehen wir einen schwerwiegenden Anschlag auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit.

Den Leserbrief der Beschäftigten vom 08.11.2011 im folgenden