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25. November 2011

Rechtsgutachtgen belegt: RMD –Teilnahme an der Studie zum Donauausbau rechtswidrig

„Was Natur- und UmweltschützerInnen  seit Jahren betonen, bestätigt nun ein Rechtsgutachten des Vergabejuristen Rainer Noch, das der der Bund Naturschutz und Initiativen in Auftrag gegeben hatten.

Die RMD Wasserstraßen GmbH hätte nie an einer Studie zum Donau-Ausbau beteiligt werden dürfen. Die E.ON-Tochter ist völlig ungeeignet als Projektleiter, weil sie eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt“, erklärt Eva Bulling-Schröter, umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied in der Parlamentariergruppe Frei fließende Flüsse.

Die bayrische Bundestagsabgeordnete der LINKEN weiter: „Von einer variantenunabhängigen Untersuchung kann gar keine Rede sein. Statt die Variante A ohne weitere Staustufen weiter zu optimieren, kümmert sich die RMD lieber um die Ausbauvariante C2.80 mit Stützschwelle und Stichkanal, die ihre Eigeninteressen wahrt. Umweltauswirkungen einer Staustufe Aicha und Sohlbaggerungen werden mutwillig gegenüber Umweltvertreterinnen und –vertretern der Monitoring-Gruppe unterschlagen. Eine Beteiligung der RMD an der EU-Studie führt die Bezeichnung ,variantenunabhängige Untersuchungen zum Donauausbau´ ad absurdum.

Nur zur Erinnerung: Im Jahre 2002 fasste der Bundestag einen Beschluss, die Variante A, also den „sanften“ Donauausbau zu favorisieren. Davon wollte die bayerische Staatsregierung nie etwas wissen und ignorierte diesen Beschluss, d.h. diese Studie ist und war überflüssig. Somit werden Gelder in Höhe von 33 Millionen Euro für wirtschaftliche Eigeninteressen ausgegeben.“