Zurück zur Startseite
24. Mai 2007

Berichtspflichten zu Tierversuchen müssen bleiben

In regel­mäßigen Abständen muss die Bundes­regierung über die Art, Herkunft und den Zweck der in Tier­versuchen verwendeten Tiere, über Maßnahmen, die die nachhaltige Ertrags­steigerung in der Land­wirtschaft betreffen und über die Lage und Entwicklung in der Forstwirtschaft berichten. Nun plant das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz (BMELV) nach eigenen Angaben die Aufhebung dieser drei gesetzlichen Berichts­pflichten. Betroffen wären das Landwirtschafts-, das Tierschutz- und das Bundeswaldgesetz. Begründet wird diese Gesetzesänderung mit Personaleffizienz und Bürokratie­abbau. Dazu erklärt die tierschutz­politische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Eva Bulling-Schröter:

Künftig sollen die Abgeordneten des Bundes­tages die gewünschten Informationen nur noch per Mehrheits­beschluss der Regierungs­parteien anfordern können. Wie das genau passieren soll, geht aus dem Entwurf allerdings nicht hervor. Damit stirbt ein wichtiges Instrument, auch für Nicht­regierungs­organisationen aus. Deshalb fordern wir eine mindestens zweijährige Berichterstattung und weiterhin eine jährliche Datenerhebung. Die jährlich erhobenen Daten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Wie wichtig die Berichts­pflichten sind, zeigen beispiels­weise die bedenklichen Entwicklungen beim Tierschutz. So stieg allein im letzten Jahr die Zahl der Tier­versuche um 6,5 Prozent auf über 2,4 Millionen Tiere. Fortschritte beim Tierschutz land­wirtschaftlicher Nutztiere sind kaum erkennbar. Die Veröffentlichung solcher Tatsachen darf nicht davon abhängen, wie es gerade um das Interesse und den guten Willen irgendwelcher Abgeordneten bestellt ist. Das wirkliche Ziel liegt auf der Hand. Wo keine Berichte, da keine Nachfragen oder politischen Diskussionen. Diesen Vorstoß lehnen wir ab.