KWK-Förderung darf nicht missbraucht werden

Rede am 03.12.2015 zum ZP 4 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Drs. 18/6419, 18/6764

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drs. 18/6910

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor kurzem in der ersten Lesung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz diskutiert haben, gab es eine seltene Einmütigkeit zwischen den Fraktionen. Alle wehrten sich dagegen, das 25-Prozent-Ziel beim Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung aufzugeben. Herr Post, Frau Verlinden und selbst Herr Koeppen waren dabei. Gegen diese Einmütigkeit des Parlaments bei der Rettung der KWK ist das Ministerium – so schien es – machtlos. Ich habe wirklich gedacht: Jetzt passiert‘s. Doch die Einigkeit war trügerisch, wie wir jetzt wissen.

Was ist daraus geworden? Nach Verhandlungen der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ist ein knappes 20-Prozent-Ziel daraus geworden. Das ist zu wenig. Ich persönlich bin enttäuscht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich muss schon sagen: Auch wenn wir vermutlich aus unterschiedlichen Gründen für die Beibehaltung der 25-Prozent-Marke waren, enttäuscht mich, dass SPD und CDU/CSU nun so eingeknickt sind. Im Entwurf gab es rechnerisch eine Absenkung des Anteils an der Nettostromerzeugung auf 19,2 Prozent. Nun kommen wir mit dem Änderungsantrag auf 19,6 Prozent,

(Florian Post (SPD): Und zwar von was?)

wenn wir die neue 110-Terawattstunden-Zielvorgabe bis 2020 umrechnen. Das ist vom Niveau her quasi das Gleiche. Sie haben nun auch ein Ziel für 2025 eingeführt. Das finden wir erst einmal gut. Allerdings kommen wir hier nur auf 21,4 Prozent. Das ist natürlich zu wenig.

Eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf ist, dass Sie die Förderobergrenze für KWK-Zuschläge bei der Objekt- bzw. Quartiersversorgung und die Förderzeiten angehoben haben. Das ist erfreulich.

(Beifall bei der SPD)

Schließlich kann auch die kleine KWK einen spürbaren und bürgernahen Beitrag zur Energiewende leisten. Ich hätte mir zudem gewünscht, dass ein Wärmeziel formuliert worden wäre. Also, bessert da einmal nach!

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt offensichtlich keine Strategie dafür, wie man Kommunen dazu bringt, kommunale Wärmepläne zu erstellen, etwa durch eine finanzielle Unterstützung. Dass es der CDU/CSU besonders um die industrielle KWK geht und sie daher noch die Möglichkeit einer Sonderförderung ab 2017 in das Gesetz geschrieben hat, finden wir problematisch. Reden wir über die Energiepolitik der CDU: Die ist in Wirklichkeit und im Wesentlichen Konzernrettungspolitik, und zwar in allen Fällen.

(Thomas Bareiß (CDU/CSU): Unsinn!)

Die CDU ermöglicht gerade den Atomkonzernen, sich aus der Verantwortung für Atommüllentsorgung und den AKW-Rückbau zu stehlen. Die Bundesregierung zieht den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Geld aus der Tasche und vergoldet damit den Konzernen uralte Kohlekraftwerke. Auch wenn Sie das nicht gerne hören wollen, Sie müssen es sich einfach anhören.

Weil die Kohlestromindustrie statt 22 Millionen Tonnen Einsparung jetzt nur 12,5 Millionen Tonnen Einsparung leisten muss, sollte ursprünglich die KWK für einen Teil der fehlenden CO2-Einsparungen aufkommen. Das ist jetzt leider hinfällig. Wenn man so nachbessert, dann ist das schädlich; denn offenbar hat die Union jetzt dafür gesorgt, in das KWK-Gesetz eine weitere Kohleförderung zu schreiben. Sie können immer noch Nein sagen, und wir können über etwas anderes abstimmen, aber momentan schaut es so aus.

Im gleichen Atemzug spricht die Umweltministerin von einem Kohleausstieg. Ich stelle fest: Die Bundesregierung spricht hier nicht mit einer Stimme. Es wird Zeit, dass Sie endlich ein geordnetes Verfahren zum Abschied aus der Kohleverstromung einleiten, meine Damen und Herren. Dann weiß jeder, woran er ist, wie beim Atomausstieg. Diese Sicherheit braucht es.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)