Dienst nach Vorschrift reicht nicht

Rede am 05.02.2015 zum TOP 8 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Drs. 18/3373, 18/3788

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drs. 18/3934

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hoffen jetzt, dass das Teilgesetz, das wir heute erneut debattieren, nicht beispielgebend für die Gesetze und Verordnungen ist, die in diesem Jahr im Bereich Energieeffizienz – da muss ja noch etwas kommen – zu erwarten sind. Wir sagen Ihnen: Dieses Teilgesetz ist Stückwerk.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist der erste konkrete Aufschlag, den die Bundesregierung nach dem 3. Dezember vergangenen Jahres macht. Sie wollte sich mit dem Aktionsplan Klimaschutz und dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz in der Öffentlichkeit als Klimaretterin in Szene setzen. Das Ergebnis ist eine harte Landung auf dem Boden der Tatsachen. Es ist wirklich nur ein müder Abklatsch von den Sonntagsreden zur Energieeffizienz und zu den Energieeffizienzzielen, eine kraftlose und mutlose Minimallösung.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage Sie von der Bundesregierung: Wo ist denn nun der Wille, den schlafenden Riesen namens Energieeffizienz zu wecken? Haben Sie insgeheim schon aufgegeben? Denken Sie, mit einer solchen Zaghaftigkeit kann man einen Riesen wecken? Ich erwarte da mehr Schwung und Begeisterung.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‑ Mark Hauptmann (CDU/CSU): Das erwarten wir von Ihrer Rede auch!)

Ich erinnere noch einmal daran, dass vonseiten der EU bereits ein Klageverfahren zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie anhängig ist ‑ vielen von den Zuhörerinnen und Zuhörern wissen das nicht ‑, weil die Umsetzung bereits im Juni vergangenen Jahres hätte passiert sein müssen. Ich halte es für einen peinlichen Vorgang, wenn in einer sogenannten Teilumsetzung die Energieaudits für größere Unternehmen in Gesetzesform gegossen werden, damit wenigstens eine von der EU vorgegebene Frist ‑ sie endet im Dezember 2015 ‑ eingehalten werden kann.

Der Gesetzentwurf zur Teilumsetzung fällt wenig ambitioniert aus. Er erfüllt eins zu eins die Vorgaben der EU; nicht weniger, aber auch nicht mehr. Man könnte auch sagen: Die Bundesregierung macht Dienst nach Vorschrift.

(Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja! ‑ Matthias Ilgen (SPD): Sie machen Dienstverweigerung!)

Für ein Land, das sich innerhalb der EU gerne immer wieder in Bezug auf Energie- und Klimaziele wie ein Musterschüler benimmt, ist diese Leistung ‑ in Noten ausgedrückt ‑ gerade einmal ausreichend, also eine Vier.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Mark Hauptmann (CDU/CSU): Besser als eine Sechs von Ihnen!)

Wir erwarten von der Bundesregierung aber kein Stückwerk, sondern wir erwarten, dass sie glaubhaften Willen und echten Ehrgeiz zeigt, um die Energiesparziele bis 2020 wirklich zu erreichen. Mit Dienst nach Vorschrift wird das nicht gelingen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Da die Bundesregierung dieses Thema verschleppt hat, ergibt sich für die circa 50 000 betroffenen Unternehmen nun ein praktisches Problem: Sie müssen ganz schnell handeln, um bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen oder zumindest zu beginnen. In den nächsten Wochen und Monaten wird dann ein Run auf die begrenzte Zahl von Auditoren und Ingenieurbüros einsetzen. Viele von ihnen wissen nicht einmal, dass sie spätestens nach zehn Monaten eine Zertifizierung durchlaufen müssen. Das ist ein Problem.

Wir wissen aber, dass nicht nur in den großen Unternehmen Potenziale schlummern, die durch die Umsetzung freigesetzt werden können. Das gilt ebenso für die mittleren und kleinen Unternehmen, die die Masse der Unternehmen in Deutschland bilden. Gerade diejenigen Betriebe, die von Energievergünstigungen profitieren, zum Beispiel bei der EEG-Umlage oder beim Spitzenausgleich, sind weniger motiviert, Energie einzusparen. Deshalb sollten sie grundsätzlich zu Energiemanagementsystemen und zu Einsparmaßnahmen verpflichtet werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommen wir zu der eigentlich interessanten Frage: Wie wird gewährleistet, dass die Einsparmaßnahmen auch umgesetzt werden? Keines der auditierten Unternehmen ist an irgendwelche Energiesparmaßnahmen gebunden. Die Ergebnisse der Audits brauchen nicht umgesetzt zu werden, es gibt nur eine Dokumentationspflicht. Würde die Bundesregierung hingegen die Klimaschutzlücke und ihre eigenen Einsparziele ernst nehmen, dann wäre sie ambitionierter vorgegangen.

Reden wir über die Sachverständigen, die in der Anhörung festgestellt haben, dass Audits nur ein erster Schritt sind. Es müsste eigentlich darum gehen, Energiemanagementsysteme bei den Unternehmen einzuführen, weil diese wesentlich erfolgversprechender sind. Also tun Sie es doch!

(Beifall bei der LINKEN)

Sollen wir nun ein Loblied auf die Bundesregierung singen,

(Matthias Ilgen (SPD): Ja, bitte!)

weil sie zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Energieeffizienzrichtlinie endlich ein ausreichendes Ergebnis abgeliefert hat?

(Mark Hauptmann (CDU/CSU): Ja!)

Wir sagen: Nein! Auch wenn es Ihnen nicht passt: Das ist eher ein jämmerliches Bild. Wir hätten wirklich mehr erwartet.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)